Negativbeispiel - kein Grundbuchauszug und keine Flurkarte
Der Makler hatte sich weder das Grundbuch noch die Flurkarte angesehen
Der Makler hat weder das Grundbuch eingesehen und auch die Flurkarte des Objektes nicht vorliegen
Was ist passiert?
Die Kaufinteressenten haben die Immobilie besichtigt und erfragen die banküblichen Immobilienunterlagen. Ich soll für die Kunden die Finanzierung machen. Da der Immobilienmakler den Kunden nichts zukommen lässt, rufe ich ihn an. Er sagt mir, dass er den Grundbuchauszug noch besorgen muss. Andere Unterlagen oder Pläne hatte der Makler auch nicht von der Immobilie. Nur der Energieausweis lag vor. Den hatten die Käufer aber noch nicht bekommen.
Wofür ist der Grundbuchauszug wichtig?
Woher weiß er ohne einen aktuellen Grundbuchauszug, wem die Immobilie gehört und wie groß das Grundstück ist? Ganz zu schweigen von zig anderen Dingen, die zusätzlich noch im Grundbuchauszug stehen können und den Immobilienwert maßgeblich beeinflussen. Dazu gehören insbesondere Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs. Dort werden Wohnrechte, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte und viele andere wert beeinflussende Rechte eingetragen.
Steht das Haus auf einem eigenen Grundstück oder ist es Sondereigentum?

Zu dem Haus gehört laut Exposé noch ein Tiefgarageneinstellplatz. Tiefgaragenstellplätze sind in der Regel immer Sonder- oder Gemeinschaftseigentum. Dazu gibt es in der Regel dann auch eine Teilungserklärung mit einem Aufteilungsplan. Meistens sind dann auch die Wohnungen und Häuser Sondereigentum in einer Eigentümergemeinschaft. Bei Wohnungen handelt es sich dann um Eigentumswohnungen. Steht das Haus also auf einem eigenen Grundstück oder handelt es sich um Sondereigentum? Diese Frage konnte der Makler nicht beantworten. Er vermutete nur, dass es kein Sondereigentum ist. Er hatte ja keine Unterlagen vorliegen.
Wie muss der Makler richtig vorgehen?
Wenn ich als Makler, dass alles nicht weiß, wie kann ich dann seriös eine Immobilienbewertung machen? Wie kann ich ohne diese Kenntnisse die Immobilie guten Gewissens anbieten? Den Grundbuchauszug muss ich als Immobilienmakler immer vorher einsehen!
Der nächste Schritt ist die Flurkarte, die ich mit den Gegebenheiten vor Ort abgleiche. Dort sieht jeder, ob es sich um ein großes Grundstück handelt oder das Haus auf einem separaten Grundstück steht.
Der nächste Schritt ist die Flurkarte, die ich mit den Gegebenheiten vor Ort abgleiche. Dort sieht jeder, ob es sich um ein großes Grundstück handelt oder das Haus auf einem separaten Grundstück steht.

Die Häuser 28 bis 40 auf dem oberen Ausschnitt einer Flurkarte sind Sondereigentum. Sie stehen alle zusammen auf dem großen Flurstück 107. Im Gegensatz dazu wurden die Häuser 42 bis 66 auf separaten Grundstücken gebaut. Diese Grundstücke haben alle eine separate Flurstücknummer auf der Flurkarte.
Die Verkaufsbremse und die offene Flanke des Maklers
Das muss ich als Makler wissen. Ich selbst hätte mir in 2 Minuten über TIM-online 2 schnell eine Flurkarte ziehen können. Dazu hatte ich aber keine Lust, da ich ja nur der Finanzierer war. Der Makler verlangte schließlich 3,57% Provision vom Kaufpreis von beiden Seiten. Dafür sollte er dann auch seine Arbeit selbst machen.
Den Käufern lief zu dem Zeitpunkt nichts weg, da sie offensichtlich die ersten ernsthaften Interessenten für das Haus waren. Ansonsten hätten die Unterlagen ja bereits vorgelegen. Nach dem Grundbuchauszug und der Flurkarte fragt jede Bank, die wegen einer Finanzierung von einem Käufer angefragt wird.
Wie ging es weiter?
Es kam, wie es kommen musste. Nach einigen Tagen mailte er mir die Unterlagen nach und nach zu. Als Erstes den Grundbuchauszug. Aus diesem ging bereits klar hervor, dass das Haus Sondereigentum ist und auf einem Gemeinschaftsgrundstück steht.
Der Makler hatte sich den Grundbuchauszug selbst immer noch nicht angesehen, sondern mir nur gemailt. Er gab mir gegenüber zu, dass er sich damit nicht auskennt. Er war sich aber immer noch nicht sicher, ob es wirklich Sondereigentum ist. Der Makler vertraute immer noch auf die Aussage der Eigentümerin. Diese ging davon aus, dass es ein normales Haus auf einem eigenen Grundstück ist. Auf der Flurkarte sah man jedoch ganz klar ein großes Grundstück mit mehreren Häusern. Genau so stand es auch im Grundbuchauszug.
Am Ende ließ er sich dann doch noch von mir davon überzeugen, dass es sich bei dem Haus um Sondereigentum handelt.
Der Makler hatte sich den Grundbuchauszug selbst immer noch nicht angesehen, sondern mir nur gemailt. Er gab mir gegenüber zu, dass er sich damit nicht auskennt. Er war sich aber immer noch nicht sicher, ob es wirklich Sondereigentum ist. Der Makler vertraute immer noch auf die Aussage der Eigentümerin. Diese ging davon aus, dass es ein normales Haus auf einem eigenen Grundstück ist. Auf der Flurkarte sah man jedoch ganz klar ein großes Grundstück mit mehreren Häusern. Genau so stand es auch im Grundbuchauszug.
Am Ende ließ er sich dann doch noch von mir davon überzeugen, dass es sich bei dem Haus um Sondereigentum handelt.
Haben meine Kunden das Haus gekauft?
Es macht einen großen Unterschied, ob ich ein Haus mit einem eigenen Grundstück kaufe oder es nur Sondereigentum ist. Meine Kunden wollten kein Haus innerhalb einer Eigentümergemeinschaft kaufen. Die Tiefgarage als Sondereigentum hätten Sie maximal akzeptiert.
Der Makler hatte das Haus als Reihenhaus und nicht als Sondereigentum bewertet. Als dann herauskam, worum es sich wirklich handelt, versuchte dieser nur die Sache schön und klein zureden. Am Kaufpreis ließ sich angeblich nicht viel machen.
Es fehlten auch immer noch Unterlagen. Die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan fehlten und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung lagen nicht vor. Meine Kunden haben nicht gekauft. Deshalb fand die Geschichte hier ihr Ende.
Der Makler hatte das Haus als Reihenhaus und nicht als Sondereigentum bewertet. Als dann herauskam, worum es sich wirklich handelt, versuchte dieser nur die Sache schön und klein zureden. Am Kaufpreis ließ sich angeblich nicht viel machen.
Es fehlten auch immer noch Unterlagen. Die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan fehlten und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung lagen nicht vor. Meine Kunden haben nicht gekauft. Deshalb fand die Geschichte hier ihr Ende.
Wo Immobilienmakler drauf steht, ist nicht immer Immobilienmakler drin!
Gehen Sie nur zu einem Makler, der sein Handwerk zu 100% beherrscht. Wenn alles schnell geht und kaum Unterlagen vorliegen, sollten Sie direkt misstrauisch werden. Vielen ist gar nicht bewusst, auf was man alles beim Immobilienverkauf und Kauf achten sollte. Informieren Sie sich gerne genauer bei mir.
Negativbeispiele am Immobilienmarkt
- kaum Informationen im Exposé
- nur wenige Bilder im Exposé
- keine Angaben zum Energieverbrauch und kein Energieausweis
- kein Grundbuchauszug und keine Flurkarte
- falsche Restlaufzeit des Erbpachtvertrages
- 120 m² Terrasse mit 50% zur Wohnfläche addiert
- 2-FH - Makler kennt nur eine von 2 Wohnungen
- Teilungserklärung und Aufteilungsplan nicht eingesehen
- Wohnzimmer wird 2 mal in der Wohnflächenberechnung angegeben
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Jürgen Didi, Ihr Immobilienmakler für den Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen und Baugrundstücken. Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD - Genauer ist besser!
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