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Fragen und Antworten zum Immobilienverkauf

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen beim Immobilienverkauf 

Jürgen Didi Immobilien- und Finanzierungsvermittler

Vertrauen Sie auf meine Kompetenz in Sachen Immobilien, Verkauf und Finanzierung


Wenn Sie Fragen haben oder detailliertere Auskünfte wünschen, kommen Sie gerne auf mich zu. Seit 1993 bin ich als selbstständiger Immobilienmakler und Finanzierungsvermittler tätig.

Rufen Sie mich an unter 02421/6942171 oder 0173/5658725. Oder senden Sie eine E-Mail an info@juergendidi.de

Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch. Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Jürgen Didi, Ihr Immobilienmakler für Häuser, Eigentumswohnungen und Baugrundstücke.
Genauer ist besser! - Ich freue mich auf Sie und helfe Ihnen gerne weiter!

FAQ / Fragen und Antworten zum Immobilienverkauf

Wenn ich Sie anrufe und kommen lasse, kostet das dann Geld?

Nein. Solange Sie keinen schriftlichen Vertrag bei mir unterzeichnen, sind sämtliche Termine, Gespräche und Leistungen für Sie 100 % kostenlos und unverbindlich.

Wie viel ist meine Immobilie wert?

Das hängt von vielen Faktoren ab (Zustand, Alter, Lage, aktuelle Marktsituation etc.). Das muss individuell geprüft werden. Gern erstelle ich eine individuelle Wertschätzung für Ihre Immobilie.
Wertermittlung

Woher wissen Sie, wie viel Geld ich beim Verkauf für meine Immobilie erhalten kann?

Ich sehe mir nicht nur Ihre Immobilie an.


Danach entscheidet der Markt (Angebot und Nachfrage) und die Verkaufsstrategie über den Verkaufspreis, der tatsächlich erzielt wird.
Ablauf Immobilienbewertung

Fallen die Immobilienpreise, weil die Zinsen gestiegen sind?

Das hängt von der Art, Lage, Größe und vom Zustand Ihrer Immobilie ab. Am besten vereinbaren Sie mit mir einen Termin für ein unverbindliches Gespräch. Informieren Sie sich auf dem Link auch gerne genauer zum Thema Markteinschätzung und Prognose.
Immobilienpreise Markteinschätzung und Prognose

Können Sie mir telefonisch einen Preis für meine Immobilie nennen?

Nein, in der Regel ist das nicht möglich. Um eine grobe Einschätzung zum Marktwert Ihrer Immobilie zu erhalten, sind mindestens die Angaben im Wertermittlungsformular nötig. Um eine verlässlichere Bewertung vorzunehmen, ist die Besichtigung der Immobilie erforderlich. Je mehr Informationen ich von Ihnen zusätzlich erhalte, umso genauer und realistischer ist die Marktpreisermittlung für Ihr Haus, Grundstück oder Ihre Eigentumswohnung. Oft erziele ich am Markt dann noch einen höheren Preis für meine Auftraggeber.

Wie lange dauert es, bis mein Objekt verkauft ist?

Die meisten Objekte verkaufe ich aktuell in weniger als 3 Monaten. Vorausgesetzt, ich kann direkt mit dem Verkauf beginnen und es müssen vorher keine umfangreicheren Recherchen angestellt werden. Oft sind es auch nur 1 bis 2 Monate, die zwischen dem Verkaufsstart und der notariellen Beurkundung liegen. Größere und spezielle Objekte benötigen meist eine längere Zeit. Hier können Sie die Verkaufsdauer meiner zuletzt beurkundeten Verkaufsaufträge einsehen.
Kundenbewertungen und Referenzen mit Angabe der Verkaufsdauer

Kann ich mein Haus verkaufen, wenn ich noch darin wohne?

Ja, das ist oft der Fall. Wenn Sie demnächst ausziehen möchten, können wir problemlos 6 Monate vorher mit dem Verkauf beginnen.

Es ist auch möglich, das Haus an einen Käufer oder Kapitalanleger zu verkaufen. Sie zahlen dann nach Erhalt des Kaufpreises eine monatliche Miete oder Nutzungsentschädigung für den Zeitraum, den Sie noch dort wohnen bleiben.

Kann ich mein Haus verkaufen, wenn es vermietet ist?

Ja, das ist grundsätzlich kein Problem.

Sie erzielen jedoch meistens einen höheren Preis, wenn der Auszugstermin des Mieters feststeht oder dieser grundsätzlich bereit ist, auszuziehen. Bei der Abwägung bin ich Ihnen im Rahmen der Verkaufsvorbereitung gerne behilflich.

Kann ich mein Haus verkaufen, wenn es noch nicht abgezahlt oder belastet ist?

Ja, das ist möglich und kommt in der Praxis sehr häufig vor.

Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrem Kreditgeber vorher nach der Höhe der Ablösesumme. So können Sie besser einschätzen, wie viel Geld nach dem Verkauf für Sie übrig bleibt. Dabei bin ich Ihnen auch gerne behilflich.

Kann ich mein Haus verkaufen, ohne meine Kinder zu fragen?

Sofern Ihre Kinder nicht im Grundbuch stehen, ist dies möglich. Die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer des Hauses entscheiden alleine über diese Frage. Gerade um spätere Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, eine Immobilie zu Lebzeiten zu verkaufen.

Was ist besser? Verkaufen oder vermieten?

Diese Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab. Wenn Sie Ihre Immobilie später noch einmal selbst nutzen möchten, ist voraussichtlich eher eine Vermietung zu empfehlen.

Es hängt auch sehr vom Zustand und der Ausstattung Ihrer Immobilie ab, ob eine Vermietung sinnvoll oder zu empfehlen ist.

Wenn Sie die Immobilie nicht mehr benötigen und den Verkaufserlös gut gebrauchen können, ist ein Verkauf zu empfehlen. Wenn Sie jedoch nicht wissen, was Sie mit dem zusätzlichen Geld machen sollen, sollten Sie genauer überlegen.

Mit Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen erzielen Sie in der Regel eine höhere Miete in Relation zum Wert des Objekts, als mit einem Einfamilienhaus.

Stellen Sie sich unbedingt auch die folgenden Fragen, wenn Sie die Vermietung Ihrer Immobilie in Betracht ziehen:  

  • Haben Sie Erfahrung mit der Vermietung von Immobilien? 
  • Haben Sie Zeit und Lust sich damit, auch während der Vermietungsdauer, auseinanderzusetzen? 
  • Ist es sinnvoll eine Hausverwaltung zu beauftragen und welche Kosten tragen Sie davon selbst? 
  • Handelt die Hausverwaltung immer in Ihrem Interesse oder sollten Sie deren Tätigkeiten auch hinterfragen und kontrollieren?
Lassen Sie sich gerne näher von mir zu diesen und anderen Fragen beraten. Sie erreichen mich am besten Mobil unter 0173 / 565 87 25.

Was passiert mit bestehenden Hypotheken oder Krediten, wenn ich meine Immobilie verkaufe?

Darum kümmert sich der Notar. Er schreibt nach der Beurkundung des Kaufvertrags das oder die Kreditinstitute an und erfragt die Ablösesummen. 

In der Fälligkeitsmitteilung werden die Ablösebeträge Ihrem Käufer mitgeteilt. Der Käufer löst die noch bestehenden Kredite ab. Den Restbetrag des Kaufpreises überweist er auf Ihr Girokonto.

Reicht der Kaufpreis nicht aus, um vorhandene Kredite abzulösen? Dann muss der Differenzbetrag von Ihnen aufgebracht werden. 

Deshalb empfiehlt es sich, die Ablösesummen vor dem Verkaufsstart in Erfahrung zu bringen.

Warum sollte ich einen Makler beauftragen?

Ein guter Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilien auch gerecht wird. Ein falscher Preis, egal ob "Mondpreis" oder "Schnäppchen", führt meistens zu Verlusten.

Der Verkauf und der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Eigentümern fehlen oft die Zeit und Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen. Das sind nur 3 von über 20 Gründen, informieren Sie sich näher zu dem Thema.
Warum sollten Sie einen Makler beauftragen?

Warum soll ich Ihnen einen Makler-Alleinauftrag geben?

Wählen Sie den Makler Ihres Vertrauens gut aus. Wenn mehrere Verkäufer dasselbe Objekt anbieten, ist eine einheitliche Vermarktung und Darstellung Ihrer Immobilie nicht gewährleistet. Der eine Makler sagt dies und ein anderer etwas anderes. Dies führt zu einem schlechteren Ergebnis. Beim Immobilienverkauf arbeite ich daher nur mit Alleinauftrag
Makler-Alleinauftrag

Kann ich auch mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?

Grundsätzlich ja. Nach meiner Erfahrung zahlt sich diese Vorgehensweise für Sie als Eigentümer jedoch nicht aus. Die Gründe habe ich oben schon erläutert. Die meisten guten Makler arbeiten nur mit einem Alleinauftrag. 

Was passiert, wenn Sie meine Immobilie nicht in der vereinbarten Vertragslaufzeit verkaufen?

Das geschieht zum Glück nur äußerst selten und nur bei besonderen Objekten, wie beispielsweise Liebhaberobjekten und großen, ausschließlich speziell nutzbaren Gewerbeimmobilien. Hier legen wir die Vorgehensweise und Kosten nach Ablauf des Maklervertrages individuell fest. Bei marktgängigen Immobilien gebe ich Ihnen auf Wunsch auch eine Verkaufsgarantie.

Wie finde ich den richtigen Immobilienmakler?

Das ist keine leichte Entscheidung. Schließlich geht es um Ihr Eigentum und es gibt leider auch "schwarze Schafe" unter den Maklern. Um Ihnen die Maklersuche zu erleichtern, habe ich für Sie einige Tipps zusammengestellt, wie Sie einen guten Makler finden.

Kommen Sie auch gerne auf mich zu, wenn Sie außerhalb meines Arbeitsgebiets einen Makler suchen. Über den Immobilienverband Deutschland bin ich bundesweit bestens vernetzt und finde in jeder Region den richtigen Partner für Sie.
Was zeichnet einen guten Makler aus?

Welche Unterlagen benötige ich zum Immobilienverkauf?

Ich kümmere mich um diese Dinge für Sie. Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihren Ordner mit allen Unterlagen zu Ihrem Objekt beim Erstgespräch bereithalten. Ich gehe mit Ihnen die folgenden Punkte hinsichtlich der erforderlichen Immobilien- und Verkaufsunterlagen gemeinsam durch.

  • Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate), inklusive aller dort benannten Urkunden
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Flurkarte
  • möglichst vollständige Baupläne und Zeichnungen vom Architekten oder Bauträger, Baubeschreibung und Bauabnahmebescheinigung
  • Wohnflächenberechnung und Berechnung des umbauten Raumes
  • bemaßte Grundrisse von allen Etagen, inklusive Keller und Dachgeschoss
  • Ansichten und Querschnitt des Gebäudes
  • Aufstellung über erfolgte Modernisierungen nach Jahren geordnet (am besten mit Nachweisen)
  • Energieausweis, 
bei Baugrundstücken: 
  • Bebauungsplan oder genehmigte Bauvoranfrage, 
bei Wohnungs- und Teileigentum, zum Beispiel Eigentumswohnungen: 
  • Teilungserklärung inklusive aller Urkunden mit Aufteilungsplan
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 2 Jahre, inklusive der Abrechnungen der Hausverwaltung
bei vermieteten Objekten: 
  • die aktuellen Mietverträge
Zusätzlich benötige ich noch von Ihnen und eventuellen Miteigentümern ein gültiges Ausweisdokument.
Verkaufs- und Immobilienunterlagen

Ich habe einen nicht genehmigten Anbau an meinem Haus. Ist das ein Problem?

Nein, vorausgesetzt, dies wird dem Käufer gegenüber offen kommuniziert und der notarielle Kaufvertrag entsprechend abgefasst. Bei der Kaufpreisermittlung muss dies natürlich berücksichtigt werden.

Eventuell ist auch eine nachträgliche Genehmigung möglich. Es kann sinnvoll sein, dies mit einem Architekten oder dem Bauamt vorher zu besprechen. Bei der Klärung und Abwägung bin ich Ihnen gerne behilflich.

Ich möchte nicht an jeden verkaufen. Kann ich vorgeben, an wen mein Haus verkauft werden soll?

Ja, das ist möglich. Wir sollten vorher besprechen, welche Vorstellungen Sie haben, damit ich die richtige Vorauswahl treffen kann. Sie entscheiden dann, an wen Sie Ihre Immobilie verkaufen.

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Deutschland inKraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt ("bestellt") hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht für die gewerbliche Vermietung.

Ist es möglich, dass nur der Käufer die Maklerprovision übernimmt, wenn ich Sie beauftrage?

Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus, ein Wohn- und Geschäftshaus oder ein Baugrundstück verkaufen möchten, ist dies machbar.

Beim Verkauf von Wohneigentum an Verbraucher hat der Gesetzgeber jedoch zum 23.12.2020 festgelegt, dass die Gesamtprovision maximal zur Hälfte vom Käufer verlangt werden darf. Dazu zählen immer Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, auch mit Einliegerwohnung.

Wann muss ich als Verkäufer beim Immobilienverkauf die vereinbarte Maklerprovision zahlen?

Sie gehen bei mir finanziell nicht in Vorleistung. Die Maklerprovision ist erst fällig und zahlbar, wenn der Kaufpreis auf Ihrem Konto eingegangen ist.

Wie erhalte ich einen Energieausweis.

Dabei bin ich Ihnen behilflich. Je nach Objekt sind sogenannte Bedarfs- oder Verbrauchsausweise notwendig.
Energieausweis

Kann meine Immobilie auch ohne Energieausweis verkauft werden?

Das ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Bei Baudenkmälern, Gebäuden mit einer Nutzfläche unter 50 m², Ferienhäusern und einigen anderen Sonderfällen ist kein Energieausweis erforderlich.

Ansonsten benötigen Sie den richtigen gültigen Energieausweis spätestens beim ersten Besichtigungstermin. Besser ist es aber, den Energieausweis schon vor dem Verkaufsbeginn vorliegen zu haben. Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich.

Muss das Haus von Ihnen oder von Kaufinteressenten von innen besichtigt werden?

Theoretisch ist ein Immobilienverkauf auch ohne Besichtigung möglich.

Wenn Sie jedoch einen guten Preis erzielen wollen, kommen wir um eine Besichtigung mit den richtigen Interessanten nicht herum. Eine Innenbesichtigung ist auch eine Voraussetzung für eine verlässliche Preisermittlung.

Im Vorfeld kann ich die besten Interessenten herausfiltern und es gibt technische Hilfsmöglichkeiten, um persönliche Termine zu reduzieren. Die große Mehrheit der Kaufinteressenten möchte sich eine Immobilie jedoch immer vor einer endgültigen Kaufentscheidung persönlich ansehen.

Muss oder sollte ich bei den Besichtigungen anwesend sein?

Nein. Wenn ich die Schlüssel oder einen Zugang zu Ihrer Immobilie bekomme, können Besichtigungen problemlos ohne Ihr Beisein erfolgen.

Wie wählen Sie die Interessenten für die Besichtigungstermine aus?

Vor der Besichtigung treffe ich eine Auswahl unter den Kaufinteressenten. Ich spreche mit den potenziellen Interessenten und lasse mir, je nach Vereinbarung mit Ihnen, bestimmte Dinge nachweisen.

Viele Kunden kenne ich schon länger. Ich habe mit diesen bereits andere Immobilien besichtigt oder in der Vergangenheit andere Geschäfte getätigt. Seit 1993 verkaufe und finanziere ich Immobilien in Düren und Umgebung.
Vorauswahl von Interessenten

Wie stellen Sie sicher, dass der Käufer auch das nötige Geld zur Zahlung des Kaufpreises hat?

Der Käufer legt mir einen ausreichenden Kapitalnachweis oder die endgültige Finanzierungsbestätigung seines Kreditinstitutes vor. Vorher wird kein Notartermin vereinbart.

Oft spreche ich auch noch mit den Vermittlern oder Entscheidern des Institutes, dass die Finanzierung des Käufers endgültig bestätigt hat. Seit 1993 vermittle ich selbst Baufinanzierungen. ich kenne viele Entscheider persönlich.

Was sind die Voraussetzungen für den Notartermin?

Ein ausreichender Kapitalnachweis oder eine endgültige Finanzierungsbestätigung müssen vorliegen.

Alle Käufer müssen zum Notartermin vor Ort anwesend sein.

Wie lange kann es dauern, bis ein Käufer die endgültige Finanzierungszusage von seiner Bank hat?

Das ist je nach Arbeitsaufkommen und Finanzierungsinstitut unterschiedlich. Meistens dauert es 1 bis 2 Wochen. Je nach Immobilie und Bonität des Käufers kann es auch schneller gehen oder länger dauern.

Wer bestimmt den Notar?

In der Praxis sind die meisten Käufer flexibel, was die Auswahl des Notars angeht. Wichtiger ist, was genau im Kaufvertrag vereinbart wird. In der Regel kann ich Ihren Wunschnotar berücksichtigen. Ansonsten wird der Käufer den Notar bestimmen, da er auch die Kosten für die Kaufvertragsbeurkundung übernimmt.

Muss ich beim Notartermin mit den Käufern unbedingt anwesend sein?

Wenn Sie dazu jemanden vorab notariell bevollmächtigt haben, können Sie von dieser Person vertreten werden.

Liegt keine notarielle Originalvollmacht vor, kommt der Kaufvertrag erst dann rechtsgültig zustande, wenn Sie diesen selbst unterzeichnen. Bis dahin ist der Vertrag schwebend unwirksam. Nicht jeder Käufer lässt sich auf so etwas ein.
 
Ich empfehle Ihnen, beim Notartermin immer persönlich anwesend zu sein. So können Sie vor Ort auch immer selbst Einfluss nehmen und auf Fragen in Ihrem Sinne reagieren.

Wann erhalte ich das Geld für meine verkaufte Immobilie?

Das hängt von der im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarung ab.

Frühestens erhalten Sie den vereinbarten Kaufpreis, nachdem der Notar dem Käufer die Fälligkeit des Kaufpreises mitgeteilt hat.

Das ist oft 4 bis 6 Wochen nach der Kaufvertragsbeurkundung der Fall. Der Käufer hat dann meist eine Frist von 7 bis 14 Tagen, innerhalb der er den Kaufpreis überweisen muss.

Wann erfolgt der Eigentumsübergang der Immobilie?

Der Eigentumsübergang erfolgt, wenn der vereinbarte Kaufpreis bei Ihnen eingegangen ist. Sie informieren den Notar daraufhin über den Zahlungseingang. Der Notar schreibt dann das Amtsgericht an und veranlasst die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

Sofern im Kaufvertrag nichts anders vereinbart wurde, erfolgt die Übergabe der Schlüssel und Originaldokumente, wenn das Geld bei Ihnen eingegangen ist.

Worauf sollte ich bei der Schlüsselübergabe achten?

Ich fertige ein Übergabeprotokoll an, dass von Ihnen, dem Käufer und mir unterzeichnet wird.

Hier werden die Übergabe der Schlüssel, Dokumente, Zustand der Immobilie und die Zählerstände zum Zeitpunkt der Übergabe festgehalten.
After Sale - Schlüsselübergabe

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