Punkt 1 der Verkaufsvorbereitung: die Verkaufs- und Immobilienunterlagen
Kontrolle aller notwendigen Dokumente und Schriftstücke zur Immobilie
Welche Unterlagen liegen vor und was wird noch benötigt?
Beschaffung und Kontrolle wichtiger Dokumente

Ich überprüfe die vorhandenen Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Im Wesentlichen sind das die folgenden Dokumente:
- der Grundbuchauszug
- eine Flurkarte und / oder Katasterkarte
- Baupläne der Immobilie vom Architekten und / oder Bauträger erstellt, insbesondere Ansichten, Querschnitt, Grundrisse und Wohnflächenberechnung
- Baugenehmigung und Abnahmebescheinigung
- der Energieausweis
- Mietverträge und das letzte Mieterhöhungsschreiben bei vermieteten Objekten
- Gebäudeversicherungsnachweis
- Grundsteuerbescheid
- Rechnungen von erfolgten Modernisierungen
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Beschaffung und Erstellung von fehlenden Dokumenten
offizielle Bauunterlagen

Oft können fehlende Bauunterlagen über das zuständige Bauaktenarchiv beschafft werden. Mit zunehmendem Alter der Immobilie wird es jedoch auch bei den Behörden immer schwieriger, Unterlagen komplett zu beschaffen.
Früher waren auch deutlich weniger Unterlagen zur Genehmigung erforderlich als heute. Das bedeutet, oft existiert zum Beispiel gar keine Wohnflächenberechnung. Bei Wasserschäden, Kriegsereignissen oder auch bei Umzügen einer Behörde gehen auch Unterlagen verloren.
Fehlen Unterlagen zur Wohnflächenberechnung? Existieren keine bemaßten Bauunterlagen? Oder wurde der Grundriss des Gebäudes verändert?
Ich messe die Räume aus oder lasse sie von einem Architekten oder einem Fachbetrieb ausmessen. Daraufhin wird eine aktuelle Berechnung der Wohnfläche erstellt.
Früher waren auch deutlich weniger Unterlagen zur Genehmigung erforderlich als heute. Das bedeutet, oft existiert zum Beispiel gar keine Wohnflächenberechnung. Bei Wasserschäden, Kriegsereignissen oder auch bei Umzügen einer Behörde gehen auch Unterlagen verloren.
Fehlen Unterlagen zur Wohnflächenberechnung? Existieren keine bemaßten Bauunterlagen? Oder wurde der Grundriss des Gebäudes verändert?
Ich messe die Räume aus oder lasse sie von einem Architekten oder einem Fachbetrieb ausmessen. Daraufhin wird eine aktuelle Berechnung der Wohnfläche erstellt.
bereits erfolgte Modernisierungen
Ich erstelle eine Übersicht über bereits erfolgte wertsteigernde Modernisierungen an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung.
Energieausweis

Sofern der richtige Energieausweis nicht bereits vorliegt, kümmere mich auch darum.
Die Werte im Energieausweis sollten stimmen. Das Baujahr und die Größe der Immobilie sollten nicht im Widerspruch zu den Angaben im Exposé stehen.
Die Werte im Energieausweis sollten stimmen. Das Baujahr und die Größe der Immobilie sollten nicht im Widerspruch zu den Angaben im Exposé stehen.
Deshalb ist es besser, mit dem Energieausweis so lange zu warten, bis alles andere geklärt ist.
bestehende Grundschulden und Belastungen im Grundbuch
Ist die zu veräußernde Immobilie noch mit Grundschulden belastet? Das ergibt sich aus einem aktuellen Grundbuchauszug.
In bestimmten Fällen ist es ratsam, vorher Auskünfte über die aktuellen Forderungen bei den Gläubigern zu beschaffen. Zur Klärung sind dann bestehende Kreditverträge und Zahlungsnachweise erforderlich.
In bestimmten Fällen ist es ratsam, vorher Auskünfte über die aktuellen Forderungen bei den Gläubigern zu beschaffen. Zur Klärung sind dann bestehende Kreditverträge und Zahlungsnachweise erforderlich.
Baugrundstücke und bebaute größere Grundstücke
Ist das Grundstück zusätzlich bebaubar?

Besitzen Sie ein großes bebautes oder unbebautes Grundstück und möchten es ertragreich verkaufen? Oft können weitere Häuser oder Anbauten zusätzlich errichtet werden. Insbesondere wenn große Grundstücke mit älteren Häusern bebaut sind, ist dies öfter der Fall.
Dies ist wert erhöhend und sollte vor einem Verkauf immer geprüft werden. Um einen höheren Gesamtkaufpreis zu erzielen, ist eine Aufteilung des Grundstücks meistens von Vorteil. Vor dem Verkauf Ihrer Immobilie prüfe ich dies mit Fachleuten und Behörden für Sie.
Dies ist wert erhöhend und sollte vor einem Verkauf immer geprüft werden. Um einen höheren Gesamtkaufpreis zu erzielen, ist eine Aufteilung des Grundstücks meistens von Vorteil. Vor dem Verkauf Ihrer Immobilie prüfe ich dies mit Fachleuten und Behörden für Sie.
Gibt es einen Bebauungsplan?

Liegt Ihr Baugrundstück in einem Gebiet, wo ein Bebauungsplan vorliegt? Das ist der einfachste Fall. Den Bebauungsplan kann ich in der Regel ohne großen Aufwand vom zuständigen Bauamt im Internet herunterladen.
Bei Baugrundstücken ohne Bebauungsplan ist eine Bauvoranfrage beim Bauamt hilfreich. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist im § 34 BauGB geregelt. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt §35 BauGB zum Tragen.
Bei Baugrundstücken ohne Bebauungsplan ist eine Bauvoranfrage beim Bauamt hilfreich. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist im § 34 BauGB geregelt. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt §35 BauGB zum Tragen.
Ist eine Bauvoranfrage hilfreich?

Haben Sie noch keine genehmigte Bauvoranfrage von Ihrem Baugrundstück oder ist diese abgelaufen? Dann empfiehlt es sich, eine Bauvoranfrage beim Bauamt zustellen.
Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich. Je nach Bauamt kann die Bearbeitung natürlich etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die Zeit ist aber gut investiert, da jeder Käufer genau das Gleiche tun wird, bevor er eine Kaufentscheidung trifft.
zusätzliche Unterlagen bei Sonder-, Teileigentum und Eigentumswohnungen

Bei Wohnungs- und Teileigentum benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen die Teilungserklärung inklusive aller Urkunden mit dem Aufteilungsplan.
Oft fehlen die Urkunden, in denen in der Teilungserklärung Bezug genommen wird. Diese werden dann von mir über das Amtsgericht oder den Notar beschafft.
Oft fehlen die Urkunden, in denen in der Teilungserklärung Bezug genommen wird. Diese werden dann von mir über das Amtsgericht oder den Notar beschafft.

Aus den Protokollen der Eigentümerversammlung und Abrechnungen der Hausverwaltung entnimmt ein Käufer viel über das zu veräußernde Objekt.
Ich schaue mir die Unterlagen der letzten 2 Jahre an. Dort ist ersichtlich, ob es Probleme unter den Eigentümern oder Mietern gibt. Vorgenommene und für die Zukunft angeratene Reparaturen oder Modernisierungen werden dort aufgeführt.
Ich schaue mir die Unterlagen der letzten 2 Jahre an. Dort ist ersichtlich, ob es Probleme unter den Eigentümern oder Mietern gibt. Vorgenommene und für die Zukunft angeratene Reparaturen oder Modernisierungen werden dort aufgeführt.
Die Höhe der Instandhaltungsrücklage lässt Rückschlüsse zu, ob für zukünftige Modernisierungen genügend Geld angespart wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, sind später Sonderumlagen oder sogar Darlehen für die Eigentümergemeinschaft notwendig. Das alles beeinflusst den Wert einer Immobilie.
Sonderfall Erbpacht und Erbbaurecht

Hier benötigen Sie unbedingt zusätzlich den Erbpachtvertrag inklusive aller Ergänzungen und die Höhe des aktuellen Erbbauzinses.
Ich setze mich immer mit dem Eigentümer des Grundstücks, dem Erbpachtgeber, in Verbindung. Vor einem Verkauf und der Belastung mit Grundschulden muss dieser nämlich meistens zustimmen. Also ist es wichtig, die aktuellen Voraussetzungen für eine Zustimmung zu kennen.

Erfragen Sie bei der Gelengeheit direkt, was voraussichtlich beim Ablauf des Erbbaurechtes passieren wird. Vielleicht ist die Antwort hilfreich beim Verkauf der Immobilie. Andernfalls wissen Sie, was ein Käufer zu hören bekommt, wenn er dort selbst nachfragt.
Der Hintergrund ist, dass Erbpachtverträge meistens eine Laufzeit von 99 Jahren haben. Es gibt jedoch auch kürzere Laufzeiten. Wenn der Vertrag nach dieser Zeit ausläuft, erlischt das Nutzungsrecht. Es geht wieder vollständig an den Eigentümer des Grundstücks zurück. Meistens sind dies Kirchen, Städte, Kommunen oder Gemeinden.
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und legen Wert auf eine solide Verkaufsvorbereitung? Rufen Sie mich an unter 02421 / 6942171 oder 0173 / 5658725. Oder senden Sie eine E-Mail an info@juergendidi.de.
Das Treffen und mein Besuch kosten und verpflichten Sie zu nichts. Auch die Einschätzung des Verkaufswerts Ihrer Immobilie nehme ich kostenlos vor. Erst, wenn wir uns einig sind, schließen wir einen Maklervertrag. Die Maklerprovision zahlen Sie nur im Erfolgsfall und erst dann, wenn der Kaufpreis auf Ihrem Konto eingegangen ist.
Das Treffen und mein Besuch kosten und verpflichten Sie zu nichts. Auch die Einschätzung des Verkaufswerts Ihrer Immobilie nehme ich kostenlos vor. Erst, wenn wir uns einig sind, schließen wir einen Maklervertrag. Die Maklerprovision zahlen Sie nur im Erfolgsfall und erst dann, wenn der Kaufpreis auf Ihrem Konto eingegangen ist.
Verkaufsvorbereitung: Überprüfung der Verkaufs- und Immobilienunterlagen
der Grundbuchauszug
Flurkarte und / oder Katasterkarte
Baupläne der Immobilie vom Architekten und / oder Bauträger erstellt
Baugenehmigungen und Abnahmebescheinigungen
Energieausweis
Mietverträge und Mieterhöhungsschreiben bei vermieteten Objekten
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Grundsteuerbescheid
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Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Bebauungsplan oder genehmigte Bauvoranfrage bei Baugrundstücken
Teilungserklärung inklusive aller Urkunden mit Aufteilungsplan bei Teil- und Wohnungseigentum
Abrechnungen und Protokolle Eigentümerversammlung der letzten 2 Jahre bei Teil- und Wohnungseigentum
Erbpachtvertrag bei Erbbaurecht
Die 5 Punkte einer professionellen Verkaufsvorbereitung
Punkt 1: Immobilienunterlagen
Alle notwendigen Verkaufs- und Immobilienunterlagen werden von mir beschafft und kontrolliert. Ich überprüfe vorhandene Unterlagen auf Vollständigkeit... weiter
Punkt 2: Preis und Verkaufsstrategie
Anhand der vorhandenen Daten fertige ich eine erste Wertermittlung für den jetzigen Zustand der Immobilie an. Nach Ihren Vorstellungen entwickle ich e... weiter
Punkt 3: Aufbereitung Ihrer Immobilie
Hier geht es um den Zustand und die Präsentation Ihres Objektes sowie die tatsächliche Nutzbarkeit. Sauberkeit und Pflegezustand spielen in der Immobi... weiter
Punkt 4: Verkaufspreisermittlung
Mithilfe von verschiedenen Wertermittlungsprogrammen berechne ich den Verkaufswert Ihrer Immobilie. Des Weiteren vergleiche ich Ihre Immobilie mit and... weiter
Punkt 5: Exposé und Verkaufsstrategie
Das Exposé wird erstellt und die endgültige Verkaufsstrategie mit Ihnen abgestimmt. Wir legen die Vermarktung fest und besprechen den Ablauf der Besic... weiter
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Sie können mir jederzeit eine Nachricht zukommen lassen. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie mich gerne an unter 02421 / 6942171 oder 0173 / 5658725.
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Jürgen Didi, Ihr Immobilienmakler aus Düren. Genauer ist besser!
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