Aufpassen beim Immobilienteilverkauf


Es ist nicht alles so einfach, wie es oft suggeriert wird!

Fallstricke und Tücken beim Teilverkauf erkennen

Lassen Sie sich nicht durch vollmundige Werbebotschaften blenden.

Nicht alles was neu oder modern ist und wofür Werbung im Fernsehen gemacht wird, ist auch wirklich empfehlenswert und sinnvoll. Das erkennen Sie an der Tatsache, dass nicht jeder Notar jeden Teilverkaufsvertrag, egal welchen Inhalts beurkunden wird. Beim Teilverkauf gibt es zurzeit bei einigen Anbietern rechtlich problematische Klauseln im Vertragswerk. Seien Sie deshalb besonders vorsichtig, wenn der Notar von Ihrem zukünftigen Vertragspartner vorgegeben wird. Prüfen Sie im Vorfeld genau die Details eines Vertrages. Zurzeit gibt es für den Teilverkauf und auch für das verwandte Thema Immobilienverrentung leider keine gesetzlichen Mindeststandards. Die Verbraucherzentrale Hessen warnt bei Teilverkaufsmodellen mit dem Hinweis, dass die Verträge selbst für Juristen schwer zu durchschauen sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) warnt, dass die Höhe des monatlichen Nutzungsentgelts ein hohes und zum Teil unkalkulierbares Risiko ist. Wer das Nutzungsentgelt nicht mehr zahlen kann, dem droht der Rauswurf und der Hausverkauf.
Achten Sie daher beim Teilverkauf Ihrer Immobilie besonders auf die folgenden Punkte:


  • Haben Sie oder jemand anderes nach einem Teilverkauf das Sagen in Ihrer Immobilie?
  • Was bestimmen Sie und was bestimmt die andere Partei nach dem Teilverkauf?
  • Sind Sie in der Lage, die Formulierungen und deren rechtliche Konsequenzen im Notarvertrag genau einzuschätzen und zu bewerten?
  • Sind die vorgeschlagenen Bedingungen des Teilkäufers rechtlich unproblematisch?
  • Sind die formulierten Verkaufsbedingungen ausgeglichen oder für Sie von Nachteil?
  • Wie und von wem wird der Wert Ihrer Immobilie ermittelt?
  • Erfolgt die Bewertung wirklich unabhängig und neutral?
  • Welchen Preis würden Sie jetzt am Markt bei einem normalen Verkauf erzielen?
  • Müssen Sie ein Entgelt für die weitere Nutzung Ihrer Immobilie zahlen? Ist das angemessen und kann sich der Betrag erhöhen?
  • Wer entscheidet, ob und von wem später an Ihrer Immobilie Modernisierungen durchgeführt werden sollen oder müssen?
  • Wer bezahlt die Modernisierungen? Nur Sie oder werden die Kosten anteilig aufgeteilt?
  • Können Sie die Kosten für spätere Modernisierungen immer aufbringen?
  • Erhält der Teilkäufer eine notarielle Vollmacht für den späteren Verkauf der Immobilie?
  • Für welchen Zeitraum wird die Verkaufsvollmacht erteilt? Es gibt Urteile, die besagen, dass solche Vollmachten längstens über einen Zeitraum von 6 Monaten erteilt werden dürfen.
  • Wie viel zahlen Sie an den Teilkäufer, wenn Sie oder Ihre Erben den verkauften Anteil wieder zurückkaufen?
  • Wie hoch ist der Rückkaufpreis, insbesondere, wenn der Wert der Immobilie nicht gestiegen ist? Oft werden hier inklusive aller Gebühren und Kosten Aufschläge von 30 % fällig.
  • Findet sich wirklich keine bessere und einfachere Lösung?


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Benötigen Sie Kapital für Modernisierungen oder andere Dinge? Sprechen Sie mich an. In vielen Fällen ist ein Modernisierungskredit, ein Darlehen zur Kapitalbeschaffung oder ein Privatkredit die deutlich günstigere und einfachere Möglichkeit. Dies trifft auch auf ältere Menschen zu.

Manchmal ist es besser und praktikabler, die Immobilie zu verkaufen. Sie ziehen dann zur Miete in ein anderes Haus oder eine passende Wohnung, ganz nach Ihrem persönlichen Geschmack. Oder Sie erwerben ein neues Objekt. Lassen Sie sich unverbindlich über Ihre Möglichkeiten beraten.
Der Vorteil des Mietens: Sie sind deutlich flexibler und tragen kein Kostenrisiko, was Modernisierungen oder Reparaturen angeht. Hinzu kommt, dass insbesondere an ältere Menschen besonders gerne vermietet wird. Nutzen Sie dies für sich. Auch dabei unterstütze ich Sie und finde durch meine Kontakte das passende neue Zuhause für Sie.

Ein Immobilientausch kann auch eine Lösung sein. Eventuell erhalten Sie so zusätzliches Kapital. Im Gegenzug ziehen Sie in eine kleinere Immobilie. Ich habe Interessenten in meiner Datenbank, die eine Eigentumswohnung besitzen und gerne ein Haus erwerben möchten. Hier bietet sich die Möglichkeit eines Tauschs der Immobilien mit entsprechendem Wertausgleich an.

Holen Sie sich eine zweite Meinung und eine Alternative zum Teilverkauf ein.

Bieten Sie mir Ihre Immobilie unverbindlich zur Einschätzung für einen alternativen Verkauf, Objekttausch oder als Sicherheit zur Kreditbeschaffung an. Als Immobilienbesitzer profitieren Sie von meiner umfassenden Expertise und über 30 Jahren Erfahrung im Bereich der Immobilien- und Finanzierungsvermittlung.

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Risiken beim Immobilienteilverkauf vermeiden

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Bankkaufmann

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