Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie
Der richtige Energieausweis für den Immobilienverkauf
Mit mir sind Sie auch beim Energieausweis auf der sicheren Seite
Immobilienkäufer achten auf die Angaben und Werte im Energieausweis
Mit dem Energieausweis informieren Sie als Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz Ihres Gebäudes oder Ihrer Wohnung.
Für den Käufer oder Mieter einer Immobilie sind die Vorteile klar: Er erfährt mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" und über deren Energieeffizienz. Oft werden auch Vorschläge zur Verbesserung des energetischen Zustands aufgeführt. Dies kann zum Beispiel die Wärmedämmung des Daches oder eine neue Heizung sein.
Für den Käufer oder Mieter einer Immobilie sind die Vorteile klar: Er erfährt mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" und über deren Energieeffizienz. Oft werden auch Vorschläge zur Verbesserung des energetischen Zustands aufgeführt. Dies kann zum Beispiel die Wärmedämmung des Daches oder eine neue Heizung sein.
Immobilienverkäufer und auch Vermieter, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen.
Der Energieausweis oder eine Kopie davon muss bei bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Bei einer Besichtigung wird die Vorlagepflicht auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen erfüllt. In einer Immobilienanzeige müssen die Energiedaten ausgewiesen werden, sofern ein Energieausweis vorliegt. Sonst drohen empfindliche Bußgelder. Ein Energieausweis ist maximal 10 Jahre gültig. Ist dieser abgelaufen, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.

Der Energieausweis, den früher kaum jemanden interessierte, ist heute wichtiger denn je
Tatsächlich sieht man immer wieder Verkaufsanzeigen, mit dem Hinweis, dass der Energieausweis beantragt ist und noch nicht vorliegt. Wenn dann bei der Besichtigung mit Interessenten kein gültiger Ausweis vorhanden ist und der Energieausweis dem Kaufinteressenten nicht vorgelegt wird, entspricht dies nicht der gesetzlichen Regelung. Von diesem Vorgehen rate ich dringend ab.
Die Energieklasse hat einen starken Einfluss auf den erzielbaren Kaufpreis einer Immobilie! Daher sollte der Energieausweis immer vor der Festlegung des Verkaufspreises vorliegen!
Die Angaben im Energieausweis sollten mit den Angaben beim Verkauf übereinstimmen. Verifizieren Sie im Vorfeld genau die Art und Größe des Objektes als auch das Baujahr. Hier sehe ich in der Praxis oft unnötige Fehler und Unstimmigkeiten.
Auch der Notar weist bei der Beurkundung durch einen Passus im Kaufvertrag extra auf die Pflicht zur Herausgabe des Energieausweises durch den Verkäufer hin. Laut dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Kurzform: Gebäudeenergiegesetz) § 80 muss nämlich spätestens nach Abschluss des Kaufvertrages dem Käufer der Energieausweis oder eine Kopie hiervon tatsächlich übergeben werden. Das bedeutet, Sie sollten diese Verpflichtung unbedingt ernst nehmen. Bei von mir vermittelten Kaufverträgen finden Sie in der Regel immer eine Erklärung im Kaufvertrag, die besagt, dass der Energieausweis dem Käufer ausgehändigt wurde.
Nur in wenigen Ausnahmefällen ist kein Energieausweis erforderlich. Bei denkmalgeschützten Immobilien benötigen Sie keinen Energieausweis. Auch ungeheizte oder ungekühlte Gebäude oder Räume wie Tiefgaragenplätze oder Lagerräume sind von der Energieausweispflicht befreit. Des Weiteren benötigen Sie für Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, Kirchen, Abrissgebäude und Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als 4 Monaten im Jahr bestimmt sind, keinen Energieausweis.
Wenn Sie mich beauftragen, kümmere ich mich rechtzeitig um den richtigen Energieausweis für Ihre Immobilie.
Nur in wenigen Ausnahmefällen ist kein Energieausweis erforderlich. Bei denkmalgeschützten Immobilien benötigen Sie keinen Energieausweis. Auch ungeheizte oder ungekühlte Gebäude oder Räume wie Tiefgaragenplätze oder Lagerräume sind von der Energieausweispflicht befreit. Des Weiteren benötigen Sie für Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, Kirchen, Abrissgebäude und Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als 4 Monaten im Jahr bestimmt sind, keinen Energieausweis.
Wenn Sie mich beauftragen, kümmere ich mich rechtzeitig um den richtigen Energieausweis für Ihre Immobilie.
Sprechen Sie kostenlos und unverbindlich auch über dieses Thema mit mir, wenn Sie einen Verkauf Ihrer Immobilie in Erwägung ziehen.
Sie erreichen mich unter 02421/6942171 und 0173/5658725. Oder senden Sie eine E-Mail an info@juergendidi.de
Ich freue mich auf Sie und Ihre Immobilie!
Jürgen Didi, Ihr Immobilienmakler für Häuser, Eigentumswohnungen und Baugrundstücke. Genauer ist besser!
Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:
- Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Zur Erstellung halten Sie am besten die Energieabrechnungen, Heizung und Strom, der letzten drei Jahre und die Bauunterlagen Ihrer Immobilie bereit. Die Erstellung des Verbrauchsausweises ist dann schnell und kostengünstig möglich.
- Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
Zum erfolgreichen Immobilienverkauf gehört der richtige Energieausweis
Beim Verkauf und der Vermietung benötigen Sie unbedingt einen richtigen und gültigen Energieausweis
Ihnen liegt noch kein Energieausweis vor? Möchten Sie mich mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen? Ich kümmere mich um die Erstellung des richtigen Energieausweises beim Verkauf Ihrer Immobilie. Dabei arbeite ich nur mit seriösen Firmen und erfahrenen Profis, damit Sie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten.
Der Energieausweis besteht aus 5 Seiten. Er kann nur von Fachleuten mit spezieller Ausbildung und Qualifikation erstellt werden. Das Gebäudeenergiegesetz regelt unter §88, wer dazu berechtigt ist. Ich helfe Ihnen gerne weiter, was die korrekte Erstellung und Beauftragung angeht. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und im Nachhinein nicht angreifbar.
Rufen Sie mich an unter 02421/6942171 oder 0173/5658725. Oder senden Sie eine E-Mail aninfo@juergendidi.de . Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich. Ich freue mich auf Sie und Ihre Immobilie!
Jürgen Didi, Ihr Immobilienmakler für Häuser, Eigentumswohnungen und Baugrundstücke. Genauer ist besser!
Der Energieausweis besteht aus 5 Seiten. Er kann nur von Fachleuten mit spezieller Ausbildung und Qualifikation erstellt werden. Das Gebäudeenergiegesetz regelt unter §88, wer dazu berechtigt ist. Ich helfe Ihnen gerne weiter, was die korrekte Erstellung und Beauftragung angeht. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und im Nachhinein nicht angreifbar.
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Ich freue mich auf Sie und Ihre Anfrage.
Jürgen Didi, Ihr zuverlässiger Immobilienmakler für den Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen und Baugrundstücken in Düren und Umgebung.
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Ihr Immobilienmakler für Häuser, Eigentumswohnungen und Baugrundstücke

mit dem richtigen Energieausweis für Ihren Immobilienverkauf

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02421/6942171 oder 0173/5658725. Vieles lässt sich telefonisch oder persönlich einfacher klären.
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