Voraussetzungen in Gutachten


Welche Voraussetzungen treffen zu und welche nicht?

Erfolg in Zahlen - Ihre Immobilie in guten Händen

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% Erfolgsquote für alle Verkäufe seit dem 1.1.2024

Seit dem 1.1.2024 konnte ich jeden Auftrag umsetzen, den ich angenommen habe und der von mir gestartet wurde. Auftraggeber, die es sich im Nachhinein anders überlegt haben, sind hier nicht enthalten. In einem Fall habe ich nur das Haus verkauft und die Eigentümer behielten ein abgetrenntes Grundstück. Diesen Auftrag habe ich als einen erfolgreichen Verkauf gewertet.

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Wochen im Durchschnitt bis zur Beurkundung beim Notar

Die durchschnittliche Dauer für alle meine Verkäufe seit dem 1.1.2024 vom Verkaufsstart bis zum Notartermin betrug exakt 54,93 Tage. Das sind 7,85 Wochen. Der mittlere Wert (Median) ist 40 Tage. Das sind weniger als 6 Wochen.

Die Dauer der Vorbereitung vor dem Start des Verkaufs ist hier nicht berücksichtigt.

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% der Verkäufe mit Mehrerlös seit dem 1.1.2024

Von insgesamt 40 verkauften Immobilien habe ich 29 zu einem höheren Preis vermittelt. Der Mehrerlös lag zwischen 1.000 und 100.100 Euro. Bei 6 Objekten wurde ein niedrigerer Verkaufspreis erzielt. Der Nachlass zum Angebotspreis betrug zwischen 1.900 und 39.000 Euro. 5 Immobilien wurden genau zum Angebotspreis verkauft und beurkundet.

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Jahre am Markt in Düren und Umgebung

Ich kenne den Markt und seine Anforderungen genau.

Seit 1993 vermittle ich in Düren sowie der näheren Umgebung erfolgreich Immobilien und Finanzierungen!

Ich bin spezialisiert auf den Verkauf von Wohnhäusern, Eigentumswohnungen und Baugrundstücken.

Warum Sie bei vielen Gutachten nicht wissen, wie viel ein Objekt tatsächlich wert ist

Es gibt einige wichtige Dinge, die in Wertgutachten meistens nur vorausgesetzt aber nicht geprüft werden. 

Unten finden Sie eine Auflistung von Punkten, die oft nicht jedem auffallen, aber für die Bewertung einer Immobilie elementar wichtig sind. Vermeiden Sie Haftungsrisiken beim Verkauf Ihrer Immobilie. Lesen Sie ein Wertgutachten zu einer Immobilie immer sorgfältig durch. Nur so erkennen Sie, auf welchen Annahmen und Voraussetzungen das Gutachten aufgebaut und erstellt wurde. Leider lesen sich Wertgutachten meist nicht besonders leicht. Ein Gutachten ist mit sehr vielen Fachbegriffen gespickt, worunter das Verständnis, gerade bei Nichtfachleuten, leidet.

Die wichtigen Voraussetzungen eines Wertgutachtens finden sich oft unter der Überschrift 'Grundsätzliches' oder 'Voraussetzungen der Wertermittlung'. Hier steht insbesondere, was der Gutachter nicht gemacht hat und auf welchen Annahmen das Gutachten beruht. Lesen Sie diese Passagen mehrmals. Ziehen Sie im Zweifel einen Fachmann, Gutachter oder spezialisierten Anwalt zurate.
90 m² große Eigentumswohnung Düren Bretzelnweg

Was will ein Käufer genauer wissen und wie viel ist Ihre Immobilie wirklich wert?

Wenn wesentliche Sachverhalte nun aber nicht geprüft, sondern nur vorausgesetzt wurden, lautet die Frage: 'Wie ist es tatsächlich um die Immobilie und deren Wert bestellt?' Es wird natürlich immer Dinge geben, die mit vertretbarem Aufwand nicht sicher feststellbar sind. Vieles lässt sich aber mit etwas mehr Mühe aufklären oder zumindest deutlich erhellen. Auf welche Dinge achten Immobilienkäufer und Banken aktuell bei der Bewertung einer Immobilie?

Rufen Sie mich an unter 02421 / 6942171 oder 0173 / 5658725. Oder senden Sie eine
E-Mail an info@juergendidi.de - Ich freue mich auf Sie und Ihre Immobilie!

Jürgen Didi, Ihr Immobilienmakler für den sicheren Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen und Baugrundstücken. Genauer ist besser!

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Achten Sie auf die folgenden Punkte bei einem Wertgutachten oder einer Immobilienbewertung

Hier finden Sie die 5 wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Sie den Wert einer Immobilie genauer bestimmen möchten.

1. Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, Genehmigungen, Abnahmen, Auflagen und privat-rechtlicher Bestimmungen wird vorausgesetzt.
Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit schließt ein Gutachter in der Regel diesbezüglich aus. Hierunter fallen in der Praxis sehr viele Dinge. Zumeist wird empfohlen, sich von den zuständigen Stellen und Behörden schriftliche Bestätigungen einzuholen. Ob dies möglich und praktikabel ist, ist ein anderes Thema. Der Gutachter gibt diesen Hinweis, da die Nichteinhaltung von Bestimmungen und Auflagen den Wert erheblich beeinflusst.

Möchten Sie den Wert der Immobilie genauer einschätzen? Klären Sie bestehende Unsicherheiten.

2. Die rechtliche Zulässigkeit der Bebauung wurde nicht geprüft.
Schauen Sie insbesondere bei älteren Häusern und bei Objekten mit einem oder mehreren Anbauten genauer hin. Warum prüft der Wertgutachter nicht die baurechtliche Zulässigkeit? Er wird dies nur tun, wenn es Gegenstand seines Auftrages ist. Es ist mehr Arbeit und es kostet mehr. Alle Pläne inklusive Bauabnahme müssen mit dem tatsächlich vorhandenen Gebäudebestand abgeglichen und nachgemessen werden. Wenn keine Pläne und keine Bauabnahmebescheinigung vorhanden sind, lässt es sich nicht prüfen. Besser und sicherer ist es, sich die Pläne zu beschaffen und mit der vorhandenen Bebauung abzugleichen. Es gibt auch genehmigungsfreie Um- und Anbauten an Immobilien. Klären Sie dies mit dem zuständigen Bauamt.

Im schlimmsten Fall ist die Bebauung nicht zulässig. Dies kann bedeuten, dass früher oder später ein Komplett- oder Teilabriss erfolgen muss. In einem solchen Fall ist das Haus oder Grundstück natürlich auch deutlich weniger Wert. Zwischen 'alles in Ordnung' und 'unzulässig' gibt es verschiedene Abstufungen. Oft besteht die Möglichkeit, sich eine fehlende Genehmigung im Nachgang zu beschaffen.

Es ist ein großer Unterschied, ob die Bebauung zulässig oder unzulässig ist. Deshalb wird beim Notar im Kaufvertrag dazu auch eine Aussage getroffen. Als Verkäufer sollten Sie absolut sicher sein, wenn Sie die baurechtliche Zulässigkeit zusichern. Im Zweifel treffen Sie besser die Aussage, dass Sie keine Aussage zur baurechtlichen Zulässigkeit abgeben können. Ein Grund dafür kann sein, dass trotz Recherche keine Bauunterlagen mehr vorhanden oder auffindbar sind.

3. Baukonstruktion, Baustoffe, eventuelle Baumängel und Bauschäden werden in einem normalen Wertgutachten so gut wie nie geprüft.
Darüber sollten Sie sich im Klaren sein. Technische Untersuchungen werden auch nicht vorgenommen. In der Regel wird vorausgesetzt, dass alles in Ordnung ist. Nur offensichtliche Schäden werden berücksichtigt. Wenn Zweifel oder Unklarheiten bestehen, beauftragen Sie einen Bausachverständigen oder Sachverständigen für Baumängel und Bauschäden mit einer näheren Überprüfung.

Je älter ein Gebäude ist, umso wichtiger kann jedoch eine Untersuchung der baulichen Substanz sein. Umfang und Kosten notwendiger Maßnahmen werden von Käufern zudem oft unterschätzt. Als Verkäufer haften Sie in der Regel nur für Ihnen bekannte versteckte Mängel.

4. Vorhandene Pläne und Berechnungen werden nicht nachgemessen und nicht neu berechnet.
Die meisten Gutachten setzen voraus, dass Bauunterlagen wie Zeichnungen, Wohnflächen- und die Berechnung des umbauten Raumes korrekt sind. Das bedeutet, dass sie mit den Originalunterlagen und der Realität übereinstimmen. Dies wird, wenn überhaupt, nur stichprobenartig geprüft.

Prüfen Sie dies als Eigentümer oder Käufer einer Immobilie nach. Dazu müssen als Erstes natürlich die Unterlagen vollständig vorliegen. Im Kaufvertrag übernimmt der Verkäufer in der Regel keine Gewähr für bestimmte Größen oder Eigenschaften der Immobilie. Die finanzierende Bank des Käufers beschäftigt sich jedoch näher mit diesem Thema, weshalb die Angaben stimmen sollten.

5. Es wurde kein Schadstoffgutachten für den Boden, die Bausubstanz oder die Raumluft erstellt.
Dieser Punkt wird in der heutigen Zeit immer wichtiger. Gerade bei Gewerbeobjekten können oft Altlasten vermutet werden. Bei Baugrundstücken wird der Boden vor der Bebauung immer auf seine Beschaffenheit und Tragfähigkeit untersucht. Viele lassen dann direkt auch eine Schadstoffanalyse anfertigen.

Bei älteren Häusern, wurden besonders ab den 60-er Jahren viele Baumaterialien eingesetzt, die heute nicht mehr zulässig sind. Bei vielen Fertighäusern aus den 70-er Jahren ist der Schadstoffgehalt in der Raumluft ein ausschlaggebende Thema, was den Immobilienwert angeht. Das Ergebnis eines Raumluftgutachtens hat dann einen wesentlichen Einfluss auf den Wert des Hauses.

Beauftragen Sie mich mit dem Verkauf Ihrer Immobilie und gehen Sie auf Nummer sicher

Ich gehe mit Ihnen die oben aufgeführten Punkte Schritt für Schritt durch. Ich nehme mir die Zeit, die nötig ist, um den Verkauf Ihrer Immobilie ausreichend vorzubereiten und alles mit Ihnen zu besprechen. Bei Bedarf und nach vorheriger Abstimmung mit Ihnen, ziehe ich im Vorfeld gezielt weitere Spezialisten wie Architekten, Sachverständige, Behörden und Ämter hinzu.

Infomieren Sie sich kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch unter 02421/6942171 oder 0173/5658725. Oder senden Sie eine E-Mail an info@juergendidi.de - Ich freue mich auf Sie und Ihre Immobilie!

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