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Jürgen Didi, Ihr Immobilienmakler aus Düren. Genauer ist besser!
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Notartermin – Alles unter Dach und Fach
Die Beurkundung des Kaufvertrages beim Notar
Endlich ist es soweit: Der Notartermin steht an. Damit rückt der erfolgreiche Verkauf Ihrer Immobilie immer näher. Das Treffen beider Vertragsparteien - Verkäufer und Käufer - beim Notar ist wichtig. Warum das so ist und was auf Sie zukommt, lesen Sie hier.
Beurkundung des Kaufvertrages für eine Immobilie
Um einen Haus- und Wohnungsverkauf rechtskräftig abzuschließen, braucht es eine notarielle Urkunde. Einen solchen Notarvertrag erhält man vom Notar. Dafür wird ein Termin vereinbart, zu dem alle Parteien - Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer - eingeladen werden. Hier wird der Kaufvertrag unterzeichnet und besiegelt. Damit gehört der Termin beim Notar zu den abschließenden und relevantesten Schritten während eines Verkaufsprozesses. Erfahren Sie hier, wie Sie sich auf den Termin vorbereiten können und was während des Treffens und danach passiert.
Wie bereiten Sie sich auf den Notartermin vor?
Bevor ein Notartermin im Rahmen eines Immobilienverkaufs vereinbart werden kann, müssen Sie als Verkäufer einer Immobilie einiges erledigen. Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich mit dem Käufer auf einen Kaufpreis geeinigt haben. Auch die Modalitäten zur Zahlung des Kaufpreises sollten Sie im Vorfeld geklärt haben. Hat der Käufer Ihnen eine endgültige Finanzierungszusage seines Kreditinstituts oder einen Kapitalnachweis in Höhe des Kaufpreises vorgelegt? Ist das erledigt, kann ein Termin zur Kaufvertragsbeurkundung festgelegt werden.
Der Notar wird meistens vom Immobilienmakler nach Absprache mit den Käufern und dem Verkäufer ausgewählt. Um den Notarvertrag vorzubereiten, benötigt der Notar einige Unterlagen und Informationen. Dies sind besonders die Angaben über das Grundbuch, den Kaufpreis und zur Übergabe der Immobilie. Ferner müssen Sie ihn über alle relevanten Absprachen und Nebenabreden mit dem Käufer informieren. Dies kann etwa die Übernahme von Möbeln, Reparaturen oder andere Dinge betreffen. Hat Ihre Immobilie gravierende Mängel? Insbesondere versteckte Mängel sollten dem Käufer bekannt sein. Auch das müssen Sie dem Notar mitteilen, damit dies im Kaufvertrag aufgenommen wird.
Der Notar wird meistens vom Immobilienmakler nach Absprache mit den Käufern und dem Verkäufer ausgewählt. Um den Notarvertrag vorzubereiten, benötigt der Notar einige Unterlagen und Informationen. Dies sind besonders die Angaben über das Grundbuch, den Kaufpreis und zur Übergabe der Immobilie. Ferner müssen Sie ihn über alle relevanten Absprachen und Nebenabreden mit dem Käufer informieren. Dies kann etwa die Übernahme von Möbeln, Reparaturen oder andere Dinge betreffen. Hat Ihre Immobilie gravierende Mängel? Insbesondere versteckte Mängel sollten dem Käufer bekannt sein. Auch das müssen Sie dem Notar mitteilen, damit dies im Kaufvertrag aufgenommen wird.
Käufer und Verkäufer müssen sich beim Notar durch ein gültiges Ausweisdokument, Personalausweis oder Reisepass legitimieren. Auch die persönliche Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern muss von allen Beteiligten vorliegen. In der Umgangssprache wird diese auch als Steuer-ID-Nummer bezeichnet. Ebenfalls benötigt der Notar die Bankverbindung mit der IBAN des Verkäufers, auf die der Kaufpreis eingehen soll.
Sind in Abteilung III des Grundbuchs noch Grundschulden eingetragen, die bereits zurückgezahlt wurden? Der Verkäufer sollte in seinen Unterlagen nachsehen, ob er bereits eine Löschungsbewilligung oder die Grundschuldbriefe erhalten hat. Falls ja, sollten diese Unterlagen spätestens beim Termin zur Beurkundung des Kaufvertrages vorliegen. Mithilfe der Löschungsbewilligung kann der Notar die noch eingetragene Grundschuld beim Amtsgericht löschen lassen. Andernfalls wird der Notar noch eingetragene Gläubiger anschreiben und erfragen, unter welchen Auflagen die Löschung von diesen bewilligt wird.
Finanzieren die Käufer den Immobilienkauf? Dann sollten diese dem Notar vorab die Bestellungsunterlagen für die einzutragende Grundschuld zukommen lassen. Nach der Beurkundung des Kaufvertrages erfolgt in der Regel die Bestellung der Grundschuld für den Käufer.
Der Kaufvertragsentwurf
Vor dem Notartermin erhalten alle Beteiligten vom Notar einen Entwurf des Kaufvertrages per E-Mail oder per Post zugeschickt. Dadurch haben sowohl die Käufer als auch der Verkäufer die Möglichkeit, sich mit dem Inhalt vorher genauer vertraut zu machen.
Als Makler leiste ich die Vorarbeit für Sie!
Haben Sie mich mit dem Verkauf Ihres Hauses, Baugrundstückes oder Ihrer Eigentumswohnung beauftragt? Dann kümmere ich mich auch um die notwendigen Vorbereitungen zur notariellen Beurkundung.
Wie läuft der Notartermin ab?

Der Termin beginnt meist damit, dass der Notar den gesamten Kaufvertrag in seiner letzten und aktuellen Form vorliest. So haben alle Vertragsparteien die Gelegenheit, aufkommende Fragen zu stellen oder Unklarheiten zu beseitigen.
Der Notar fungiert als neutraler Vermittler zwischen dem Verkäufer und dem Käufer der Immobilie. Er berät beide Vertragsparteien objektiv. Er erklärt Fachbegriffe, beantwortet sachlich alle Fragen und beseitigt mögliche Unstimmigkeiten. Außerdem kann der Notar auf Wunsch Änderungen an den Inhalten vornehmen, falls es juristisch zulässig ist.
Der Notar fungiert als neutraler Vermittler zwischen dem Verkäufer und dem Käufer der Immobilie. Er berät beide Vertragsparteien objektiv. Er erklärt Fachbegriffe, beantwortet sachlich alle Fragen und beseitigt mögliche Unstimmigkeiten. Außerdem kann der Notar auf Wunsch Änderungen an den Inhalten vornehmen, falls es juristisch zulässig ist.
Sind beide Vertragsparteien mit dem Vertrag für die Immobilie einverstanden, kommt es am Ende zur Vertragsunterzeichnung. Danach besiegelt der Notar den Vertrag.
Wie lange dauert der Notartermin?
Die Dauer des Termins kann sehr variieren. Das hängt besonders davon ab, wie viele Fragen gestellt und Änderungswünsche geäußert werden. Muss der Notar viele juristische Sachen erklären, Unstimmigkeiten erläutern und Korrekturen oder Änderungen eintragen, dann kostet es Zeit. In der Regel dauert ein Notartermin 45 bis 60 Minuten.
Was geschieht nach dem Notartermin?

Nach der Beurkundung hat der Notar einiges zu tun. Unter anderem informiert er das zuständige Finanzamt, über den Verkauf der Immobilie. So kann das Amt den Grunderwerbsteuerbescheid aufsetzen und diesen dem Käufer zusenden. Der Notar kümmert sich weiterhin darum, dass die neuen Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt werden. Dieser Reservierungsvermerk nennt sich Auflassungsvormerkung. Dadurch wird verhindert, dass die Immobilie mehrfach verkauft wird.
Nachdem alle Formalitäten geklärt sind, erhält der Käufer vom Notar die Mitteilung zur Kaufpreisfälligkeit.
Nach der Zahlung des Kaufpreises erfolgt die Übergabe der Immobilie und die Umschreibung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer.
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