Negativbeispiel - kein Energieausweis
Der Energieausweis liegt nicht vor oder ist in Bearbeitung
Die Angaben zum Energieverbrauch stehen nicht im Exposé
die Rolle des Energieausweises - gestern und heute
Der Energieausweis liegt nicht vor. Dies bewerten einige immer noch als Kavaliersdelikt. Bis Ende 2021 hat der Energieausweis beim Immobilienverkauf tatsächlich für die meisten Interessenten keine oder nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Er war oft nur ein notwendiges Übel, was kaum jemanden interessiert hat. Diese Zeiten sind jedoch definitiv vorbei.
Was sagt der Gesetzgeber?
Bei einer Besichtigung ist Interessenten zwingend ein gültiger Energieausweis oder eine Kopie unaufgefordert vorzulegen. Dies schreibt der Gesetzgeber bereits seit 2014 so vor. Nur für wenige Immobilien, wie zum Beispiel denkmalgeschützte Objekte, ist kein Energieausweis erforderlich. Auch im Kaufvertrag weist der Notar auf das Gebäudeenergiegesetz und die Vorlage des Energieausweises hin.
Die Höhe des Energieverbrauchs beeinflusst den Kaufpreis!

Unabhängig davon, stellt sich bei den aktuellen Heizkosten natürlich jeder Immobilienkäufer die Frage, wie hoch die Nebenkosten sind. Mittlerweile wird der Energieverbrauch auch bei der Finanzierung einer Immobilie immer abgefragt. Der Energieverbrauch eines Gebäudes ist heute bei der Bewertung und Preisfindung ein sehr wichtiger Punkt. Ist der Energieausweis in Bearbeitung und liegt erst zur Besichtigung vor? Dann wurde der Energieverbrauch bei der Preisermittlung nicht berücksichtigt. Zu diesem Schluss wird jeder Käufer kommen, der kurz nachdenkt.
Ohne Energieausweis macht ein Immobilienangebot wenig Sinn!
Wie soll also eine Immobilie ohne Energieausweis verkauft werden? Wie kann ein Makler den Preis für eine Immobilie heute realistisch festlegen, wenn der Energieausweis nicht vorliegt? Wie soll ein Käufer die Nebenkosten oder notwendige Modernisierungen kalkulieren? Das wird wohl das Geheimnis der Makler und Verkäufer bleiben, die den Energieausweis erst nachträglich beantragen.
Wie gehen Sie beim Verkauf am besten vor?
Bevor Ihre Immobilie am Markt angeboten wird, sollte immer ein gültiger Energieausweis vorliegen. Der Gesetzgeber schreibt diesen zwar erst bei der Besichtigung vor. Das Thema ist heute jedoch so wichtig, dass es bei der Vermarktung der Immobilie unbedingt berücksichtigt werden sollte. Bei der Festlegung des Verkaufspreises muss der Energieverbrauch unbedingt berücksichtigt werden. Auch sollten Sie, wenn Sie die Wahl haben, überlegen, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für den Verkauf besser ist. Am besten setzen Sie sich vorher mit einem guten Immobilienmakler in Verbindung, der sich mit diesen Dingen auseinandersetzt.
Wie gehen Sie beim Kauf mit dem Thema um?
Sehen Sie sich den Energieverbrauch und den Energieausweis gut an. Berücksichtigen Sie Maßnahmen zur Modernisierung direkt bei Ihrer Finanzierung. Ist Ihnen in der Immobilienanzeige der Energieverbrauch bereits zu hoch? Nehmen Sie zur Besichtigung direkt Fachleute mit, damit Sie die Kosten für eine energetische Sanierung direkt richtig einschätzen. Vorher kann es auch nicht schaden, wenn Sie sich vorab telefonisch oder im Internet darüber informieren.
Negativbeispiele am Immobilienmarkt
- kaum Informationen im Exposé
- nur wenige Bilder im Exposé
- keine Angaben zum Energieverbrauch und kein Energieausweis
- kein Grundbuchauszug und keine Flurkarte
- falsche Restlaufzeit des Erbpachtvertrages
- 120 m² Terrasse mit 50% zur Wohnfläche addiert
- 2-FH - Makler kennt nur eine von 2 Wohnungen
- Teilungserklärung und Aufteilungsplan nicht eingesehen
- Wohnzimmer wird 2 mal in der Wohnflächenberechnung angegeben
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Jürgen Didi, Ihr Immobilienmakler für den Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen und Baugrundstücken. Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD - Genauer ist besser!
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