Negativbeispiele am Immobilienmarkt
sehr große Terrasse wird mit 50% ihrer Größe in der Wohnfläche berücksichtigt
eine 120 m² große Terrasse mit 50 % zur Wohnfläche addiert
Regeln zur Wohnflächenberechnung
Für die Berechnung der Wohnfläche gibt es leider keine allgemeingültige Regelung oder ein klares Gesetz. Zumeist wird die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV) angewandt. Dort steht unter § 4.4 (Anrechnungen der Grundflächen): Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen.
Wieviel zusätzliche Wohnfläche bringt eine 120m² große Terrasse?
Wenn ich nun 120 m² Terrassenfläche habe und die zu 50 % in der Wohnflächenberechnung ansetze, hat mein Haus 60 m² mehr Wohnfläche. Laut Wohnflächenverordnung ist das noch nicht einmal direkt falsch. Allgemein üblich ist jedoch nur die Einbeziehung zu 25 % in die Wohnfläche. Das bedeutet meine 120 m² Terrasse bringt mir nur 30 m² mehr Wohnfläche ein.
Wie teuer ist eine Terrasse und welchen Wert hat sie?

Ist es nun seriös, eine 120 m² große Terrasse mit 50 % in der Wohnflächenberechnung zu berücksichtigen? Der veranschlagte Quadratmeterpreis der Immobilie lag umgerechnet bei 3.000,- Euro.
Der Käufer soll also umgerechnet 180.000 Euro für eine 120 m² große Terrasse bezahlen. Das ist sicher kein Schnäppchen. Selbst bei nur 25 % Anrechnung der Terrasse kommen wir auf 90.000 Euro für 30 m² mehr Wohnfläche. Ich denke, dass dies reichen sollte. Jeder darf sich darüber aber seine eigene Meinung bilden.
Was steht in den Originalunterlagen zur Wohnfläche des Hauses?
Der Witz an diesem Fall war noch, dass der Makler nicht die Originalwohnflächenberechnung beim Verkauf vorlegte. Es wurde eine neue Wohnflächenberechnung von einem anderen Architekten herausgegeben. Der neue Architekt hatte die Berechnung unterzeichnet, aber kein Datum angegeben. Das Haus war gerade einmal 20 Jahre alt. Querschnitt und Grundrisse lagen vor, aber nicht die Wohnflächenberechnung des ersten Architekten, der das Haus ursprünglich geplant hatte. Wurde die vorgelegte neue Wohnflächenberechnung extra für den Hausverkauf angefertigt?
Negativbeispiele am Immobilienmarkt
- kaum Informationen im Exposé
- nur wenige Bilder im Exposé
- keine Angaben zum Energieverbrauch und kein Energieausweis
- kein Grundbuchauszug und keine Flurkarte
- falsche Restlaufzeit des Erbpachtvertrages
- 120 m² Terrasse mit 50% zur Wohnfläche addiert
- 2-FH - Makler kennt nur eine von 2 Wohnungen
- Teilungserklärung und Aufteilungsplan nicht eingesehen
- Wohnzimmer wird 2 mal in der Wohnflächenberechnung angegeben
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Jürgen Didi, Ihr Immobilienmakler für den Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen und Baugrundstücken. Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD - Genauer ist besser!
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