Negativbeispiel - falsche Restlaufzeit des Erbpachtvertrages
von zirka 60 Jahren bleiben nur 38 Jahre übrig
falsche Restlaufzeit des Erbpachtvertrages
Angebot einer Eigentumswohnung
Eine Eigentumswohnung in der Innenstadt von Düren wird von einem Makler über ein Immobilienportal zum Verkauf angeboten. Das Mehrfamilienhaus steht auf einem Erbpachtgrundstück.
Was ist Erbpacht?
Erbpacht bedeutet, dass das Grundstück nur für eine bestimmt Zeit gepachtet, also gemietet ist. Am Ende der Laufzeit ist fraglich, was mit der Immobilie und dem Erbpachtvertrag passiert. Je kürzer die Restlaufzeit des Erbpachtvertrages ist, umso einen geringeren Wert hat die darauf befindliche Immobilie.
Die Restlaufzeit des Erbpachtvertrages
Die Restlaufzeit des Erbpachtvertrages gibt der Makler mit zirka 60 Jahren an. Mir kommt dies direkt seltsam vor, da das Mehrfamilienhaus meiner Kenntnis nach aus den 60-er Jahren ist. Erbpachtverträge haben meistens eine Laufzeit von 99 Jahren. Das würde dann eher eine Restlaufzeit von zirka 40 Jahren vermuten lassen. Zudem ist der Preis der vermieteten Wohnung sehr hoch angesetzt. Der Interessent erhält auch hier erst auf Anfrage erst scheibchenweise nach und nach die Unterlagen zu dem Objekt.
Wieder bringt der Grundbuchauszug Licht ins Dunkel!

Bereits nach Einsicht im Grundbuchauszug wird klar, dass der Erbpachtvertrag tatsächlich nur noch eine Restlaufzeit von 38 Jahren hat. Die Erbpacht begann am 1.9.1962 und die Laufzeit beträgt 99 Jahre. Das heißt, der Erbpachtvertrag endet am 31.8.2061. 2061 minus 2023 ergibt 38. Es ist nicht schwer, das nachzuprüfen. Der Erbpachtvertrag selbst liegt zu diesem Zeitpunkt, wie einige andere Unterlagen auch, immer noch nicht vor.
Die Immobilienbewertung
22 Jahre Unterschied in der Restlaufzeit machen bei der Bewertung der Eigentumswohnung natürlich einen großen Unterschied. Insbesondere, wenn der Erbpachtvertrag bereist nach 38 Jahren ausläuft.
Hinzu kam, dass der Verkaufspreis bereits ungeachtet der Restlaufzeit der Erbpacht sehr ambitioniert war. Vereinfacht kann man sagen, die Wohnung war sehr teuer. Für eine Eigentumswohnung ohne Erbpacht wäre der Preis vielleicht durchsetzbar gewesen.
Hinzu kam, dass der Verkaufspreis bereits ungeachtet der Restlaufzeit der Erbpacht sehr ambitioniert war. Vereinfacht kann man sagen, die Wohnung war sehr teuer. Für eine Eigentumswohnung ohne Erbpacht wäre der Preis vielleicht durchsetzbar gewesen.
Wie kann so etwas passieren?
Hat der Immobilienmakler auch hier den Grundbuchauszug und die dazugehörigen Unterlagen zur Wohnung schlichtweg nicht selbst durchgelesen? Hatte er die Unterlagen bevor er die Anzeige aufgegeben hat oder erst danach? Weiß der Makler, was er tut oder was wann zu tun ist?
Meine Vermutung ist, dass der Immobilienmakler das Thema Erbpacht zuerst komplett außen vor gelassen hat. Erst auf Kundennachfrage hat er sich damit beschäftigt. Dies würde auch den hohen Preis erklären.
Negativbeispiele am Immobilienmarkt
- kaum Informationen im Exposé
- nur wenige Bilder im Exposé
- keine Angaben zum Energieverbrauch und kein Energieausweis
- kein Grundbuchauszug und keine Flurkarte
- falsche Restlaufzeit des Erbpachtvertrages
- 120 m² Terrasse mit 50% zur Wohnfläche addiert
- 2-FH - Makler kennt nur eine von 2 Wohnungen
- Teilungserklärung und Aufteilungsplan nicht eingesehen
- Wohnzimmer wird 2 mal in der Wohnflächenberechnung angegeben
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Jürgen Didi, Ihr Immobilienmakler für den Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen und Baugrundstücken. Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD - Genauer ist besser!
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