Einigung im Heizungsstreit
Gas-Heizungen dürfen länger eingebaut und betrieben werden
Darauf hat sich die Regierung im Heizungsstreit geeinigt:
Regelungen für Neubauten und den Gebäudebestand
Ursprünglich waren die neuen Vorgaben ab Januar 2024 für alle Gebäude geplant. Jetzt haben sich die Ampel-Fraktionen jedoch darauf geeinigt, dass sie nur noch für Neubauten gelten werden.
Für Heizungen in bereits bestehenden Gebäuden haben die Fraktionen beschlossen, diese mit dem geplanten Gesetz für die kommunale Wärmeplanung zu verknüpfen. Das bedeutet, dass Kommunen bis Ende 2026 (für Großstädte) bzw. bis Ende 2028 (für kleinere Städte und Landkreise) eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufbauen und entsprechende Wärmepläne vorlegen müssen, bevor die neuen Vorgaben für Heizungen im Gebäudebestand gelten.
Für Heizungen in bereits bestehenden Gebäuden haben die Fraktionen beschlossen, diese mit dem geplanten Gesetz für die kommunale Wärmeplanung zu verknüpfen. Das bedeutet, dass Kommunen bis Ende 2026 (für Großstädte) bzw. bis Ende 2028 (für kleinere Städte und Landkreise) eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufbauen und entsprechende Wärmepläne vorlegen müssen, bevor die neuen Vorgaben für Heizungen im Gebäudebestand gelten.
Voraussetzung für das neue GEG ist eine kommunale Wärmeplanung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird eng mit der Wärmeplanung in den Kommunen verknüpft. Das GEG soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Regelungen gelten jedoch erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Unabhängig zum GEG ist noch ein Gesetz zur Wärmeplanung in Arbeit. Hiermit sollen die Kommunen verpflichtet werden, die Möglichkeiten für den Anschluss von Gebäuden an Wärmenetze zu prüfen.
Bestimmungen für Gas-Heizungen
Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, dürfen auch ab 2024 noch Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Das gilt auch für Neubauten außerhalb von reinen Neubaugebieten.
Außerhalb von Neubaugebieten und im Bestand bestehender Gebäude können Gasheizungen unter Umständen noch eingesetzt werden. Ein Plan für ein "klimaneutrales Gasnetz" muss vorliegen und eine umrüstbare Heizung auf Wasserstoff oder Biogas vorhanden sein. Auch Gasheizungen, die mit "Biomasse, nicht leitungsgebundenem Wasserstoff oder seinen Derivaten betrieben werden" sind zulässig.
Außerhalb von Neubaugebieten und im Bestand bestehender Gebäude können Gasheizungen unter Umständen noch eingesetzt werden. Ein Plan für ein "klimaneutrales Gasnetz" muss vorliegen und eine umrüstbare Heizung auf Wasserstoff oder Biogas vorhanden sein. Auch Gasheizungen, die mit "Biomasse, nicht leitungsgebundenem Wasserstoff oder seinen Derivaten betrieben werden" sind zulässig.
Fristen und Ausnahmen der neuen Regelung
Die Koalition hat zahlreiche Ausnahmen und teils lange Fristen für die klimaneutrale Umrüstung vorgesehen. Grundsätzlich können defekte Heizungen im Bestand repariert und weiterbetrieben werden.
Ist die Heizung irreparabel? Prüfen Sie, ob die die neuen Bestimmungen gelten. In vielen Fällen ist dies erst ab 2028 der Fall. Der Hauseigentümer hat dann mindestens drei Jahre Zeit, um eine neue Heizung einzubauen, die das 65-Prozent-Ziel erreicht. Für Mehrfamilienhäuser gelten teilweise Fristen von bis zu zehn Jahren.
Ausnahmeregelungen gibt es, wenn die Umstellung in einem Gebäude technisch und ökonomisch keinen Sinn ergibt. Auch für ältere Immobilienbesitzer und Bezieher von Sozialhilfe gibt es Ausnahmen.
Ist die Heizung irreparabel? Prüfen Sie, ob die die neuen Bestimmungen gelten. In vielen Fällen ist dies erst ab 2028 der Fall. Der Hauseigentümer hat dann mindestens drei Jahre Zeit, um eine neue Heizung einzubauen, die das 65-Prozent-Ziel erreicht. Für Mehrfamilienhäuser gelten teilweise Fristen von bis zu zehn Jahren.
Ausnahmeregelungen gibt es, wenn die Umstellung in einem Gebäude technisch und ökonomisch keinen Sinn ergibt. Auch für ältere Immobilienbesitzer und Bezieher von Sozialhilfe gibt es Ausnahmen.
Wie geht es weiter?
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf bereits gebilligt. Jetzt ist das Parlament am Zug. Das sogenannte Heizungsgesetz soll noch in dieser Woche in den Bundestag. Darauf verständigte sich die Koalition, wie die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP am Dienstag, dem 13.6. in Berlin mitteilten. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kann dann noch bis zur Sommerpause verabschiedet werden.
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