auf die Bonitätsprüfung beim Käufer verzichten
Keine Kontoauszüge und keine endgültige Finanzierungszusage prüfen!
Fehler Nummer 9: Auf die endgültige Bonitätsprüfung beim Käufer verzichten!
Gehen Sie mit jedem Käufer sofort zum Notar.
Verzichten Sie auf Nebensächlichkeiten wie eine endgültige Finanzierungszusage oder einen nachvollziehbaren Kontoauszug eines deutschen Kreditinstitutes in Höhe des Kaufpreises. Verlassen Sie sich stattdessen auf pauschale Aussagen des Käufers wie:
- Wir kennen uns doch schon seit zig Jahren.
- Mit meiner Bank habe ich schon gesprochen, das ist überhaupt kein Problem.
- Das Geld bekomme ich von meinen Eltern.
- Bei mir brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, ich besitze bereits 5 andere Immobilien.
- Das Geld habe ich im Ausland. Damit kann ich den Kaufpreis bezahlen.
- Ich verkaufe selbst ein Haus. Mit dem Kauferlös kann ich die Immobilie locker bezahlen.
Überprüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Käufers vor dem Notartermin
Ersparen Sie sich eine zeitintensive Rückabwicklung eines einmal geschlossenen Kaufvertrages.
Der Käufer muss in der Lage sein, den Kaufpreis zuzüglich der Kaufnebenkosten zu begleichen.
Das kann ein Konto- oder Depotauszug oder eine endgültige Finanzierungszusage der Bank des Käufers sein.
Der Käufer muss in der Lage sein, den Kaufpreis zuzüglich der Kaufnebenkosten zu begleichen.
Das kann ein Konto- oder Depotauszug oder eine endgültige Finanzierungszusage der Bank des Käufers sein.
Was passiert, wenn Ihr Käufer nicht zahlt?
Wenn der Käufer nicht zahlt, kommt es zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das läuft dann in enger Abstimmung mit dem Notar, der den Kaufvertrag beurkundet hat.
Die Auflassungsvormerkung des Käufers muss wieder im Grundbuch beim Amtsgericht gelöscht werden.
Das ganze Prozedere kostet Zeit, Nerven und Geld. Der Käufer ist natürlich grundsätzlich verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Nur was ist, wenn er auch das nicht tut? Vielleicht führt er Gründe an, warum er den vereinbarten Preis nicht zahlen will. Fühlt er sich getäuscht?
Sie merken, dass die Angelegenheit auch kompliziert und unschön werden kann.
Suchen Sie sich Ihren Käufer daher vorher gut aus. Treffen Sie bereits vor der ersten Besichtigung eine Vorauswahl unter den Interessenten für Ihre Immobilie!
Die Auflassungsvormerkung des Käufers muss wieder im Grundbuch beim Amtsgericht gelöscht werden.
Das ganze Prozedere kostet Zeit, Nerven und Geld. Der Käufer ist natürlich grundsätzlich verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Nur was ist, wenn er auch das nicht tut? Vielleicht führt er Gründe an, warum er den vereinbarten Preis nicht zahlen will. Fühlt er sich getäuscht?
Sie merken, dass die Angelegenheit auch kompliziert und unschön werden kann.
Suchen Sie sich Ihren Käufer daher vorher gut aus. Treffen Sie bereits vor der ersten Besichtigung eine Vorauswahl unter den Interessenten für Ihre Immobilie!
Erfolg in Zahlen
Verkaufsstatistik 1.1.2024 - heute, Jürgen Didi Immobilien
Hier finden Sie eine aktuelle Auswertung zur Erfolgsquote, durchschnittlichen Verkaufsdauer, Verkäufe mit Mehrerlös und weitere Informationen. Die Sta... weiter
Fehler beim Immobilienverkauf
- Nr. 1: Setzen Sie den Kaufpreis hoch an!
- Nr. 2: Baupläne und Unterlagen nicht einsehen!
- Nr. 3: Energieausweispflicht ignorieren!
- Nr.4: Immer alles so lassen, wie es ist!
- Nr.5: Keine Vorauswahl unter den Interessenten!
- Nr.6: Ignorieren Sie alle Schwierigkeiten!
- Nr.7: Verkaufen Sie sofort an den Erstbesten!
- Nr. 8: Preise von Ladenhütern nehmen!
- Nr. 9: keine Prüfung der Bonität des Käufers
- Zurück zur Übersicht: vermeidbare Fehler beim Immobilienverkauf!
Beauftragen Sie zum erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie einen guten Makler
Ich kenne den Markt und seine Herausforderungen seit 1993!
Kontaktieren Sie mich unverbindlich für ein individuelles Gespräch
Rufen Sie mich an unter 02421 / 6942171 oder Mobil unter 0173 / 5658725. Oder senden eine E-Mail an info@juergendidi.de
Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich. Ich freue mich auf Sie und Ihre Anfrage.
Jürgen Didi, Ihr Immobilienmakler für den Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen und Baugrundstücken. Genauer ist besser!
Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich. Ich freue mich auf Sie und Ihre Anfrage.
Jürgen Didi, Ihr Immobilienmakler für den Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen und Baugrundstücken. Genauer ist besser!
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen:
Rufen Sie mich an: 0173 / 5658725
Kontaktieren Sie mich unverbindlich für ein individuelles Gespräch
Rufen Sie mich an unter 02421 / 6942171 oder Mobil unter 0173 / 5658725. Oder senden eine E-Mail an info@juergendidi.de
Ich freue mich auf Sie und Ihre Anfrage.
Jürgen Didi, Ihr zuverlässiger Immobilienmakler für den Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen und Baugrundstücken in Düren und Umgebung.
Ich freue mich auf Sie und Ihre Anfrage.
Jürgen Didi, Ihr zuverlässiger Immobilienmakler für den Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen und Baugrundstücken in Düren und Umgebung.
Ihr Immobilienmakler für Düren plus 50 km Umgebung

Ihr Makler für den sicheren Verkauf Ihrer Immobilie!

Jetzt unverbindlich informieren und kennenlernen!
Kontaktieren Sie mich kostenlos und unverbindlich. Ich helfe Ihnen gerne und informiere Sie umfassend. Sie können mir jederzeit eine Nachricht zukommen lassen. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie mich gerne an unter 02421 / 6942171 oder 0173 / 5658725. Vieles lässt sich telefonisch oder persönlich einfacher klären.
Jürgen Didi, Ihr Immobilienmakler für Häuser, Wohnungen und Baugrundstücke in Düren plus 50 Umgebung. Genauer ist besser!

